Unsere Einlagenrohlinge > Novaped work
Sicherheit nach Maß
Orthopädische Einlagen für Träger von Arbeitssicherheitsschuhen unterliegen der DGUV-Regel 112-191 (ehemals BGR 191), „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“.
NovaPED work Einlagen-Rohlinge wurden speziell für diese hohen Anforderungen entwickelt und in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsschuhen von einem unabhängigen Prüfinstitut baumustergeprüft.
Folgende Prüfkriterien wurden dabei erfüllt:
- Stoßfestigkeit
- Druckwiderstand
- Energieaufnahme
- Antistatik
- Abriebwiderstand
Unser Einlagensystem NovaPED work ist in Verbindung mit einigen bestimmten Arbeitssicherheitsschuhen folgender Firmen nach DIN EN ISO 20345 baumustergeprüft:
Eine Liste der Sicherheitsschuhe können Sie hier downloaden...
Die Individualisierung der Versorgung erfolgt durch die Anpassung und Bearbeitung des NovaPED work Einlagen-Rohlings entsprechend der Fertigungsanweisung.
Es lassen sich verschiedene Indikationen versorgen, wie beispielsweise:
- Knickfuß
- Senkfuß
- Spreizfuß
- Hohlfuß
- Rücken- und Kniebeschwerden
NovaPED work soft
Weichpolster-Rohling aus Thermofix
Ausführung |
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Standard |
Art.-Nr. 972778-799 |
Stufe |
Art.-Nr. 970290-799 |
Fersensporn |
Art.-Nr. 970146-799 |
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Material |
Thermofix, ca. 45° Shore A, ESD-fähig |
Unterbau |
Thermofix, antistatisch 10 mm |
Decke |
Thermofix, antistatisch 6 mm |
Ausführung |
langsohlig, mit Vorfußperforation |
Größen |
35-48 |
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Materialkomponenten für Schuhzurichtungen
Unsere Materialkomponenten sind mit Modellen der Hersteller
Elten, Format, Künzli, Mascot und
Stabilus baumustergeprüft.
Aufbauplatte Starpur ESD, schwarz, ca. 150 x 350 mm |
Art.-Nr. 010693-003/ -006/ -009/ -018 |
Absatzplatte Star HD, dunkelbraun, Stärke 5,5 mm, ca. 530 x 700 mm |
Art.-Nr. 010696-055 |
Klebstoff Köraplast 182, antistatisch, 0,660 kg Gebinde |
Art.-Nr. R10625-010 |
KÖ Verstärker TR 280, transparent, 0,100 kg Gebinde |
Art.-Nr. R10628-001 |
Wer übernimmt die Kosten?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung der PSA (persönlichen Schutzausrüstung) verantwortlich.
Die Kosten für orthopädisch angepassten Fußschutz (Schuhe und Einlagen) werden durch die Träger für Leistungen der beruflichen Rehabilitation erstattet:
- Gesetzliche Unfallversicherungsträger
- Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben
- Träger der Sozialhilfe
Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme werden in der DGUV-Regel 112-191 (Anhang 2, Punkt 5) näher erläutert. Vor der Leistungserbringung sollte eine Zusage des Kostenträgers vorliegen.
Fertigungsanweisungen
Fertigungsanweisungen bestimmen die einzelnen Arbeitsschritte und Materialkomponenten, die zur Herstellung des orthopädisch angepassten Fußschutzes eingehalten werden müssen. Jede Änderung der Einlagen oder Schuhe, die nicht der Fertigungsanweisung entspricht, führt zum Verlust des Baumusterzertifikats.