Unsere Einlagenrohlinge > Novaped work

Sicherheit nach Maß


Orthopädische Einlagen für Träger von Arbeitssicherheitsschuhen unterliegen der DGUV-Regel 112-191 (ehemals BGR 191), „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“.
NovaPED work Einlagen-Rohlinge wurden speziell für diese hohen Anforderungen entwickelt und in Kombination mit verschiedenen Sicherheitsschuhen von einem unabhängigen Prüfinstitut baumustergeprüft.

Folgende Prüfkriterien wurden dabei erfüllt:

Unser Einlagensystem NovaPED work ist in Verbindung mit einigen bestimmten Arbeitssicherheitsschuhen folgender Firmen nach DIN EN ISO 20345 baumustergeprüft:

Eine Liste der Sicherheitsschuhe können Sie hier downloaden...

Die Individualisierung der Versorgung erfolgt durch die Anpassung und Bearbeitung des NovaPED work Einlagen-Rohlings entsprechend der Fertigungsanweisung.

Es lassen sich verschiedene Indikationen versorgen, wie beispielsweise:


NovaPED work soft
Weichpolster-Rohling aus Thermofix
Ausführung
Standard Art.-Nr. 972778-799
Stufe Art.-Nr. 970290-799
Fersensporn Art.-Nr. 970146-799
 
Material Thermofix, ca. 45° Shore A, ESD-fähig
Unterbau Thermofix, antistatisch 10 mm
Decke Thermofix, antistatisch 6 mm
Ausführung langsohlig, mit Vorfußperforation
Größen 35-48
 


Materialkomponenten für Schuhzurichtungen
Unsere Materialkomponenten sind mit Modellen der Hersteller Elten, Format, Künzli, Mascot und Stabilus baumustergeprüft.
Aufbauplatte Starpur ESD, schwarz, ca. 150 x 350 mm Art.-Nr. 010693-003/ -006/ -009/ -018
Absatzplatte Star HD, dunkelbraun, Stärke 5,5 mm, ca. 530 x 700 mm Art.-Nr. 010696-055
Klebstoff Köraplast 182, antistatisch, 0,660 kg Gebinde Art.-Nr. R10625-010
KÖ Verstärker TR 280, transparent, 0,100 kg Gebinde Art.-Nr. R10628-001


Wer übernimmt die Kosten?
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Bereitstellung der PSA (persönlichen Schutzausrüstung) verantwortlich.
Die Kosten für orthopädisch angepassten Fußschutz (Schuhe und Einlagen) werden durch die Träger für Leistungen der beruflichen Rehabilitation erstattet: Die Voraussetzungen für die Kostenübernahme werden in der DGUV-Regel 112-191 (Anhang 2, Punkt 5) näher erläutert. Vor der Leistungserbringung sollte eine Zusage des Kostenträgers vorliegen.

Fertigungsanweisungen
Fertigungsanweisungen bestimmen die einzelnen Arbeitsschritte und Materialkomponenten, die zur Herstellung des orthopädisch angepassten Fußschutzes eingehalten werden müssen. Jede Änderung der Einlagen oder Schuhe, die nicht der Fertigungsanweisung entspricht, führt zum Verlust des Baumusterzertifikats.