* das Hilfsmittelverzeichnis besitzt keinen abschließenden Charakter, sondern gilt vielmehr als Entscheidungshilfe bzw. dient der Information der Versicherten, Leistungserbringer, Vertragsärzten sowie Krankenkassen. Daher sind auch Hilfsmittel, die nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, durch die GKV erstattungsfähig.
Auch die diesjährige TÜV Zertifizierung konnten wir wieder erfolgreich abschließen und mit den ausgestellten Zertifikaten veranschaulichen, dass wir unter den Anforderungen der ISO 9001:2015 höchste Qualitätsansprüche erbringen.